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Bericht gem. Artikel 7, Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 in der geltenden Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2016/2338

Der Landkreis Cuxhaven ist Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in seinem Gebiet.

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 "Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße" ist dieser dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.

Der öffentlich zugängliche Bericht des Landkreises Cuxhaven über die seinen Aufgabenbereich betreffende Busverkehre ist hier abrufbar.